Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.
In Deutschland werden 96 Abgeordnete über Listenwahlvorschläge gewählt. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler haben eine Stimme.
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses hat ab Montag, 29. April, geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am Sonntag, 9. Juni, stattfindende Europawahl sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen.
Nicht nur selbst wählen, sondern Demokratie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer hautnah erleben. Bei der Europawahl am 9. Juni können das zum ersten Mal alle Jugendlichen ab 16 Jahren. Für dieses Ehrenamt machte heute Sozialdezernent Norbert Wett in der Europaschule Schule Werbung.
Demokratie hautnah erleben! Genau dazu gibt das Ehrenamt des Wahlhelfenden eine hervorragende Gelegenheit. Für die Europawahl am 9. Juni sucht die Stadt Kassel rund 2.100 Menschen, die bereit sind, einen Sonntag für die Demokratie zu investieren.
Wählen dürfen Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
mindestens 16 Jahre alt sind,
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte Deutsche werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes eingetragen und erhalten bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich durch Einsicht in das Wählerverzeichnis vergewissern, dass Sie wahlberechtigt sind oder sich ggf. noch eintragen lassen. Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag
das 16. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in des Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können entweder in Deutschland oder in ihrem Heimatland wählen. Wenn sie bereits bei vergangenen Europawahlen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, werden sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ansonsten müssen sie bis zum 19. Mai 2024 einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde stellen, sofern sie in Deutschland wählen wollen. Den Antrag finden sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
mindestens 18 Jahre alt sind,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sind wählbar, wenn sie am Wahltag
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten,
weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Wann ist die nächste Europawahl?
In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.
Wie und wo kann ich wählen?
Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vor.
Wurde Ihnen Auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie entweder am Wahltag in jedem Wahlbezirk der Stadt Kassel wählen oder vorab per Briefwahl. Die Vorlage des Wahlscheins ist erforderlich!
Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen?
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen.
Das Wahlverfahren in Deutschland wird geregelt durch:
Im Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks sind alle wahlberechtigten Personen eingetragen. Sollten Sie kurz vor der Wahl nach Kassel gezogen sein oder drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich ggf. in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Kassel sucht eine Vielzahl von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Durchführung der Wahlen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es "die Anderen" schon machen werden. Erleben Sie ein Stück Demokratie "hautnah" und unterstützen Sie uns ehrenamtlich bei der Durchführung der nächsten Wahl!
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