Aufhebung der Sperrzone, aber weiterhin Stallpflicht

Nachdem Anfang Februar 2024 der Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand in Edermünde-Grifte (Schwalm-Eder-Kreis) festgestellt worden war und eine Sperrzone eingerichtet werden musste, unterlagen bislang auch südliche Bereiche der Stadt Kassel besonderen Sperrmaßnahmen.

Diese Restriktionszone wird nun aufgehoben, da zwischenzeitlich alle notwendigen behördlichen Schritte wie z. B. Untersuchungen und Probenahmen durchgeführt wurden und es zu keinen weiteren Seuchenausbrüchen in Geflügelhaltungen gekommen ist. 

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Sperrzone gilt ab Donnerstag, dem 07.03.2024 – d h. ab diesem Datum unterliegen Geflügelhaltungen in den südlichen Stadtteilen nicht mehr der streng-restriktiven Bestandssperre.

Weiterhin Stallpflicht und Verbot von Geflügelausstellungen

Allerdings gilt weiterhin für das Gesamtgebiet der Stadt Kassel die Stallpflicht, die am 12. Februar 2024 per Allgemeinverfügung angeordnet worden war.

 „Mir ist durchaus bewusst, dass Geflügelhalter gerade jetzt zu Beginn des Frühlings darauf warten, ihr Federvieh wieder nach draußen lassen zu können. Dafür ist es derzeit aber noch zu früh, denn die Gefahr einer Infektion mit dem hochgefährlichen Geflügelpest-Erreger über Wildvögel ist im Moment weiterhin hoch - so wurde am 24. Februar bei einem schwerkranken Schwan im Bereich der Kasseler Fuldaauen (Drahtbrücke/ Unterneustadt) das hochansteckende Vogelgrippe-Virus nachgewiesen“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung der Stadt Kassel.

Der Fundort lag zwar außerhalb der nun aufgehobenen Sperrzone, aber die Fuldaauen sind ein besonderes Risikogebiet, da Zugvögel diese Gewässerbereiche als Rast- und Sammelplätze nutzen, bevor sie in ihre nordöstlichen Brutgebiete zurückkehren. Aufgrund der derzeit ungünstigen Witterungsverhältnisse ist der Frühjahrszug der Wildvögel noch immer nicht abgeschlossen - das wird wohl erst mit steigenden Temperaturen der Fall sein, gibt Dr. Purkl zu bedenken.

Auch das Friedrich-Loeffler-Institut / Bundesinstitut für Tiergesundheit (FLI) stuft das Risiko eines Viruseintrags in Hausgeflügelbestände durch Wildvogelkontakte in seiner aktuellen Risikoeinschätzung als hoch ein.

Neben der Stallpflicht gilt aufgrund der momentanen Risikosituation auch weiterhin das Verbot der Durchführung überregionaler Geflügelausstellungen.

Biosicherheit und Früherkennung verdächtiger Symptome

Zur Vermeidung eines Virus-Eintrages sollten Geflügelhalter auch die sonstigen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten – beispielsweise sollte der Haltungsbereich nur mit sauberen/ desinfizierten Schuhen betreten werden und stets auf verdächtige Symptome geachtet werden. Verdachtsfälle müssen unverzüglich dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Auch beim Zukauf von Geflügel aus fremden Beständen ist Wachsamkeit ratsam. Gerade bei Wassergeflügel (Enten, Gänse) ist die Krankheit teilweise schwer zu erkennen, so dass die Geflügelpest dann unerkannt weiterverschleppt werden kann.

Geflügel sollte außerdem keinesfalls mit Oberflächenwasser oder Wasser aus der Regentonne getränkt werden: Von den Dachflächen wird auch Wildvogelkot abgespült, daher kann Hausgeflügel auch über ein derart ungeeignetes Tränkwasser infiziert werden. 

Die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen, Merkblätter zur Stallpflicht und weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf der  Homepage der Stadt Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)abrufbar (→ als Suchtext eingeben: Geflügel bzw. Geflügelpest).

Geflügelhaltung anmelden

Wer sein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt und bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet hat, muss dies schleunigst nachholen. Die entsprechenden Meldebögen sowie Informations- und Merkblätter zur Geflügelhaltung sind auf der genannten Homepage der Stadt Kassel eingestellt.

Umgang mit toten Wildvögeln

Wer tote oder kranke Wasserwildvögel (z. B. Wildenten/ ‐gänse, Schwäne, Reiher), Greifvögel oder Rabenvögel (z. B. Rabenkrähe, Elster) findet, sollte dies dem Veterinäramt mitteilen, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann: Das Veterinäramt der Stadt Kassel ist telefonisch erreichbar unter 0561/ 787 33 36 oder per E-Mail veterinaerkasselde