Haben Sie Interesse an einer Gartenfläche?
Es besteht die Möglichkeit einen Garten zu pachten. Die Verpachtung erfolgt durch die Stadt Kassel und durch den Stadt- und Kreisverband Kassel der Kleingärtner.
Wohin mit Gartenabfällen/Baum- und Heckenschnitt?
Bitte beachten Sie: Erdaushub sowie Gartenerde werden nicht auf den Recyclinghöfen der Stadtreiniger angenommen. Diese können Sie über verschiedene Baustofffirmen entsorgen lassen.
Wichtig: Denken Sie daran, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, sonstige Gehölze und Röhrichte, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Möchten Sie auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen?
In Kassel unterliegen Bäume einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Rasenmäher, Laubbläser und andere Gartengeräte
Die Arbeit im Garten kann den Einsatz von Maschinen und Geräten erfordern. Davon ausgehender Lärm ist oftmals nicht zu vermeiden, jedoch ist dieser nur zu bestimmten Zeiten erlaubt.
Gartenbrunnen und Gartenbewässerung
Grundwasser darf für den Haushalt einschließlich der Gartenbewässerung in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck grundsätzlich erlaubnisfrei entnommen oder abgeleitet werden.
Tiere, Insekten oder Schädlinge im Garten?
Ratten oder Schädlinge treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Informationen zum weiteren Umgang damit finden Sie hier:
Bestimmte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.
Maulwürfe sind nützlich, weil sie Engerlinge und andere Schädlinge vertilgen. Leider nehmen sie bei dem Bau ihres Höhlensystems wenig Rücksicht auf Rasen und Blumenbeete. Bitte beachten Sie, dass Maulwürfe unter Naturschutz stehen.
Wespen stehen ebenso wie Maulwürfe unter Naturschutz. Vor Beseitigung eines Nestes muss genau geklärt werden, ob es sich um „normale“ Wespen handelt und nicht um besonders geschütze Wespen, Hummeln, Hornissen oder wilde Bienen. Das Entfernen der Nester ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt werden.
Wenn Sie Bienen selbst züchten wollen, ist dies nicht genehmigungspflichtig und auch innerhalb von Wohngebieten zulässig, muss aber wegen der Seuchengefahr angezeigt werden. Wenn man die Tätigkeit als Imker privat ausführt, muss kein Gewerbe angemeldet werden.
Tote Tiere müssen ordnungsgemäß beseitigt werden, um Erreger von Krankheiten unschädlich zu machen.
Bauen im Garten
Wenn Sie Umbaumaßnahmen in Ihrem Garten vornehmen möchten, die den öffentlichen Verkehrsraum einschränken, müssen diese genehmigt werden. Hierzu zählen beispielsweise
• das Überfahren des Gehweges mit Baumaschinen oder
• das Abstellen eines Containers auf öffentlichen Flächen
Bitte beachten Sie auch die naturschutzrechtlichen Regeln.
Ob Sie für ein Gartenhaus oder einen Gartenteich eine Genehmigung brauchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise dem Bebauungsplan, der Größe, dem Ort und für welchen Zweck Sie das Haus oder den Teich nutzen wollen.
Pflanzenbörsen und Wochenmärkte
Jeden Freitag findet der Wehlheider Wochenmarkt auf dem Wehlheider Platz statt. Von April bis September bieten zusätzliche Stände Blumen, Blumenzwiebeln und Gestecke an.
Weitere interessante Links
Die Volkshochschule Kassel bietet immer wieder Veranstaltungen rund um das Thema Garten an.
Eine schöne Gartenzeit wünscht Ihnen das Servicecenter der Stadtverwaltung Kassel.
Bei weiteren Fragen zum Thema Garten können Sie sich über die Behördennummer (0561)115 an uns wenden.